ZIELGRUPPE
Der Betreiber der Anlage trägt die Verantwortung für die erforderliche Qualifikation des Bedien- und Fachpersonals sowie der Elektrofachkraft. Er muss dafür sorgen, dass nur von ihm beauftragtes Personal an der Komponente arbeitet. Der Betreiber ist verpflichtet, die grundlegenden Vorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu kennen.
Elektrische Installationen müssen gemäss den örtlichen Vorschriften durch Elektrofachkräfte mit entsprechender Konzession erfolgen.
Bedienperson
Personen, welche die Anlage bedienen sowie in Betrieb halten, indem sie kleinere Störungen beseitigen. Diese Personen müssen von einer autorisierten Fachperson ausgebildet werden.
Fachperson
Personen, welche die Anlage montieren, in Betrieb nehmen und warten, müssen für die jeweiligen Tätigkeiten ausreichend geschult sein. Diese Dokumentation muss gelesen und verstanden worden sein. Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die ihr übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Elektrofachkraft
Personen, welche die Anlage anschliessen, müssen ausreichend über die Funktion informiert sein. Die nötigen Informationen in dieser Dokumentation müssen gelesen und verstanden worden sein. Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Komponenten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.