GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Grundsätzlich gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie stehen dem Betreiber spätestens seit Vertragsabschluss zur Verfügung. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
- Nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Anlage.
- Betreiben der Anlage bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäss angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
- Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Anlage.
- Eigenmächtiges Verändern der Antriebsverhältnisse (Leistung, Drehzahl usw.).
- Mangelhafte Überwachung der Anlagenteile, die Verschleiss unterliegen.
- Handlungen durch nicht ausgebildetes Personal.
- Unsachgemäss durchgeführte Reparaturen.
- Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
- Einsatz von Ersatzteilen, welche nicht genehmigt sind.
- Schäden infolge normaler Abnützung bei Dichtungen, Gleitstücken, Rollen, etc..